|
Was Sie über Zusatzversicherungen wissen sollten
"Zahnzusatzpolicen machen selten Freude" sagt Die Welt in der Ausgabe
vom 08. September 2008. Komplizierte Versicherungsbedingungen,
finanzielle Obergrenzen und Ausschlüsse machen viele Angebote für den
Laien undurchschaubar und unrentabel.
Fazit des Beitrags: Für einen wirklich guten Versicherungsschutz sind
monatlich ca. 20 bis 30 Euro fällig. Dabei gilt auch zu beachten, dass
der Abschluss der Versicherung erfolgen muss, bevor größere
Zahn-Probleme auftauchen.
Bei einer Entscheidung für oder gegen eine Zusatzpolice können diese
Informationen hilfreich sein:
1. Es gibt zwei Möglichkeiten von Zahnversicherungen:
| |
a) Zahnersatzversicherungen Diese bieten eine günstigere
Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den Eigenanteil bei
Zahnersatz. |
| |
b) Zahnzusatzversicherungen: Diese richten ihre Erstattung
nach dem Gesamtrechnungsbetrag für den Zahnersatz aus. Sie
bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays,
Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie. |
2. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die
Kosten für den gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil (die
Erstattung sollte bei mindestens 50% vom Rechnungsbetrag liegen) ab.
Wichtig ist dabei, dass die Versicherung den vereinbarten Prozentsatz
kassenunabhängig erstattet, d.h. auch dann, wenn die gesetzliche
Krankenkasse gar nichts zahlt.
3. Vergleichen Sie die Vielfalt der Angebote! Eine gute
Zahnzusatzversicherung erstattet Zahnarzthonorare bis zum 3,5fachen
GOZ-Satz. Ferner gibt es keine Begrenzung der maximalen Erstattung bei
Inlays und Implantaten. Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau sind
mitversichert und die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht
begrenzt. Der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantaten ist
mitversichert. Empfehlenswert sind weitere Informationen von
Verbraucherzentralen und von der Stiftung Warentest z.B. den
Zeitschriften "test" bzw. "Finanztest".
4. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort
nach Abschluss der Police (Sperrfrist) eintritt (Erstattungsbegrenzungen
nach Leistungsstaffeln meist über 4 Jahre hinweg).
5. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für
Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten
Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch hierbei, zusätzliche
Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen zum
Vergleich einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Wechsel
der gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt für die Privatversicherung
erlischt.
6. Für Zahnersatzversicherungen werden Beiträge ab 10 Euro fällig.
Zahnzusatzversicherungen mit einem höheren Leistungsangebot sind dagegen
teurer und je nach Leistungsangebot ab 20 Euro Beitrag zu erhalten.
Natürlich zahlen jüngere Versicherungsnehmer geringere Beiträge.
7. Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen im
Versicherungsvertrag enthalten sind. Inwieweit zusätzliche
Versicherungen für Brille, Heilpraktiker und Akupunktur notwendig sind,
muss jeder für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass diese
zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche
unübersichtlicher machen.
8. Der Zahnarzt ist kein Versicherungsmakler, er kann Ihnen somit keine
Versicherung empfehlen. Bevor Sie eine private Zahnversicherung
abschließen, sollten Sie Ihren Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu
lassen, welche Zahnbehandlungen in Zukunft bei Ihnen notwendig sein
könnten und welches Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Er kann Sie
also darüber beraten, wie sinnvoll aus medizinischer Sicht eine
Zusatzversicherung für Zahnersatz unter Berücksichtigung Ihrer
persönlichen Bedürfnisse und Befunde ist. Diese Untersuchungsergebnisse
können Grundlage für die Auswahl der Versicherungsangebote sein.
9. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine
optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem
Zahnarzt.
Quelle: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Zahnärztekammer
Sachsen-Anhalt; 2007
Fachklinik für Zahnheilkunde und
Implantologie
Zentrum für Zahnästhetik GmbH
Telefon: + 49 (0) 49 52 - 95 15 40
Mail: info@zahnwellness.ch |